Download der Reisekostenentschädigung  

 

Beschlussfassung 4 / 2017
Reisekostenentschädigung / Übernachtungskosten


Vereinsmitglieder können eine Reisekostenentschädigung von 0,10 € je Kilometer zurückgelegter Strecke erhalten. Die Höchstsumme beträgt 130,00 € je Abrechnung.

Für nachfolgende Fahrten können Anträge gestellt werden:

  •  Fahrten zu Deutschen Meisterschaften
  •  Fahrten zu wichtigen Veranstaltungen der Verbände ( LSB, KSB, Sportverbände) und oder zu anderen Veranstaltungen, die für den Verein von Wichtigkeit sind oder sein können. (Darüber entscheidet der Vorstand)
  •  Lizenzlehrgänge

Es werden Fahrten erst ab 50 km zurückgelegter Strecke unterstützt. Um die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten, sind Fahrgemeinschaften zu bilden.

Für notwendige Übernachtungen können Vereinsmitglieder auf Antrag einen maximalen Zuschuss von 20,00 € pro Nacht erhalten. Es ist ein Nachweis (Rechnung) zu erbringen.

Formulare sind beim jeweiligen Abteilungsleiter, Vorstand oder Homepage erhältlich.  

Die Abrechnung ist bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Reise einzureichen.  

Über die Zustimmung entscheidet der Vorstand.  

Entscheidend ist die Haushaltslage des Vereins.  

Es besteht kein Rechtsanspruch.  

Dieser Beschluss behält solange seine Gültigkeit, bis er durch einen neuen Beschluss „Reise-kostenentschädigung / Übernachtungskosten“ ersetzt wird.  

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 02.03.2017.  

Gernod Gruschwitz                                       Jürgen Freitag
1. Vorsitzender                                             2. Vorsitzender

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.