Download der Reisekostenentschädigung
Beschlussfassung 4 / 2017
Für nachfolgende Fahrten können Anträge gestellt werden:
Es werden Fahrten erst ab 50 km zurückgelegter Strecke unterstützt. Um die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Für notwendige Übernachtungen können Vereinsmitglieder auf Antrag einen maximalen Zuschuss von 20,00 € pro Nacht erhalten. Es ist ein Nachweis (Rechnung) zu erbringen. Formulare sind beim jeweiligen Abteilungsleiter, Vorstand oder Homepage erhältlich. Die Abrechnung ist bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Reise einzureichen. Über die Zustimmung entscheidet der Vorstand. Entscheidend ist die Haushaltslage des Vereins. Es besteht kein Rechtsanspruch. Dieser Beschluss behält solange seine Gültigkeit, bis er durch einen neuen Beschluss „Reise-kostenentschädigung / Übernachtungskosten“ ersetzt wird. Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 02.03.2017. Gernod Gruschwitz Jürgen Freitag |