Wie schon angekündigt haben sich die Corona-Regeln verschärft. Denkt bitte alle daran und kontrolliert die Nachweise.

Das Tempo der pandemischen Entwicklung verschärft sich weiter – genauso wie die damit einhergehenden Gegenmaßnahmen des Landes. War es bisher für Sporttreibende nur zu Einschränkungen im Indoor-Bereich gekommen, wird es ab morgen das ganze Sportland treffen: Wie die Landesregierung heute (23.11.2021) beschlossen hat, wird die Ausübung aller Sportarten – und zwar egal, ob im Freien oder in der Halle – dann nur noch grundsätzlich im 2G-Modus möglich sein. In einer Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei heißt es dazu: „Die 2G-Regel wird ausgeweitet. Sie gilt landesweit zwingend in […] Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder (das gilt nicht für: Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozialtherapeutischen Zwecken ausgeübt wird, den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern).“

Zu möglichen Ausnahmen informiert das Landeskabinett: „Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).“

 

UPDATE 17.12.2021

Hinweis auf Altersbeschränkung und Schulkonzept

„Auch die Anforderungen an das 2G-Zutrittsmodell haben sich grundsätzlich nicht geändert. Nur das Alter für Kinder wurde von bisher vollendetes 12. Lebensjahr auf neu: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beim Zutritt im Rahmen von 2G angehoben. D.h., dass jetzt der Zutritt zu den unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen auch für 12- und 13-jährige Kinder (ohne Testnachweis) möglich ist. Das schulische Testkonzept wird während der Ferienzeit nicht fortgesetzt. Deshalb benötigen in den kommenden Weihnachtsferien 14 – 17-Jährige für die unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen im 2G-Modell einen Testnachweis, sofern sie weder geimpft noch genesen sind. Die bisherige `Schulbescheinigung´ ist nicht ausreichend, d.h. diese Jugendlichen müssen z.B. in einem Testzentrum einen Testnachweis einholen (nicht älter als 24 Stunden), wenn sie während der Ferien ihren Sport ausüben wollen. Mit dem Schulbeginn ab 03. Januar 2022 setzt auch das schulische Testkonzept wieder ein (…).“

Weitere Infos dazu: https://lsb-brandenburg.de/diese-aenderungen-bringen-die-neuen-corona-regeln/

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