Geschäftsordnung MV als Download  

 

Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung des TSV Lindenberg

§ 1 Geltungsbereich

Die GO regelt den Ablauf der Mitgliederversammlungen des TSV Lindenberg 1994 e. V. und ergänzt insoweit die jeweils gültige Satzung. Die Bestimmungen der Satzung haben jeweils Vorrang.

§ 2 Öffentlichkeit

Mitgliederversammlungen sind vereinsöffentlich. Der Vorstand ist berechtigt, Personen, die nicht Mitglieder des TSV Lindenberg 1994 e. V. sind, als Gäste zur MV zuzulassen, sofern deren Anwesenheit erforderlich ist. Über die Zulassung weiterer Gäste entscheidet die MV mit einfacher Mehrheit.

§ 3 Einberufung

Die Einberufung der MV richtet sich nach der gültigen Satzung.

§ 4 Leitung

Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er wird bei seiner Verhinderung von anderen Mitgliedern des Vorstandes vertreten.

§ 5 Tagesordnung

Die ordentliche Mitgliederversammlung beinhaltet folgende Mindesttagesordnungspunkte:

  • 1. Eröffnung und Begrüßung der Mitgliederversammlung
  • 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  • 3. Vorstellung & Bestätigung der Tagesordnung
  • 4. Tätigkeit- und Kassenberichte
  • 5. Bericht der Kassenprüfer
  • 6. Entlastung des Vorstandes
  • 7. Neuwahlen nach § 10 und § 11 der Satzung nach Zeitablauf (aller zwei Jahre)
  • 8. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder
  • 9. Satzungsänderungen und Beitragsfestsetzungen
  • 10. Berichte der Sportabteilungen (Redezeit von 15 Minuten sollten nicht überschritten werden. Bei Bedarf sollte vor Beginn der Mitgliederversammlung mit dem Versammlungsleiter Rücksprache gehalten werden.)

Die außerordentliche Mitgliederversammlung beinhaltet folgende Mindesttagesordnungspunkte:

  • 1. Eröffnung und Begrüßung der Mitgliederversammlung
  • 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  • 3. Vorstellung & Bestätigung der Tagesordnung

Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen. Falls die Versammlung keinen anderen Beschluss fasst, wird an der vorgegebenen Reihenfolge festgehalten.

§ 6 Verspätete Anträge

Anträge zur Mitgliederversammlung, die nicht fristgerecht laut Satzung beim Vorstand eingereicht wurden, können besprochen werden. Ein Beschluss hierzu erfolgt nicht.

§ 7 Beschlüsse & Abstimmungen

Beschlüsse & Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Mit der Abstimmung ist der TOP abgeschlossen.

§ 8 Wortmeldungen

Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort. Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden. Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen. Bei Wiederholung ist dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen. Der Versammlungsleiter hat auch die Möglichkeit, Störer aus dem Saal zu verweisen oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen.

§ 9 Begrenzung der Redezeit

Die Redezeit bei Wortmeldungen beträgt 5 Minuten. Der Leiter kann die Redezeit bei Bedarf verlängern.

§ 10 Protokoll

Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Das Protokoll ist von einem Vorstandsmitglied und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist eine Anwesenheitsliste auszulegen, in der sich die Mitglieder eintragen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sofern diese Geschäftsordnung eine Verfahrensfrage nicht eindeutig regelt, entscheidet der Versammlungs-leiter den Gang der Handlung. Abweichungen von der GO sind nur zulässig, wenn kein Teilnehmer widerspricht.

Der Vorstand Lindenberg, den 03.08.2012

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