Download der Hallenordnung  

 

Hallenordnung

Die Sporthalle Lindenberg dient dem Vereins- und Breitensport. Sie wird durch öffentliche Mittel und ständige ehrenamtliche Arbeit der Vereinsmitglieder erhalten. Deshalb ist jeder verpflichtet, sich in der Sporthalle entsprechend zu bewegen und mit allen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen pfleglich umzugehen. Um diesen Zweck auch zu erreichen, ist jeder Hallenbenutzer verpflichtet, sich an die folgende Ordnung zu halten:

§ 1 Das Betreten des Parketts der Sporthalle ist nur in sauberen Hallensportschuhen gestattet. Die Nutzung der gesamten Sporthalle durch Sportschuhe mit schwarzen Sohlen ist nicht erlaubt.

§ 2 Die Benutzung der Sporthalle und der Sportgeräte geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr, eine Haftung des Vereins ist ausgeschlossen.

§ 3 Das Spielen und Turnen an den Sportgeräten, die sich in den Geräteräumen befinden, ist nicht gestattet.

§ 4 Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den Nebenräumen der Sporthalle verzehrt werden. In der gesamten Sporthalle ist das Rauchen nicht gestattet. Der wiederholte Verstoß gegen das Rauchverbot kann ein Hallenverbot und den Ausschluss aus dem Sportverein zur Folge haben.

§ 5 Alle Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu tun. Der bereitgestellte gelbe Sack ist zu nutzen.

§ 6 Die Sanitärräume sind sauber zu verlassen.

§ 7 Vor dem Verlassen der Sporthalle sind alle benutzen Sportgeräte wieder wegzuräumen.

§ 8 Beim Verlassen der Sporthalle ist das Licht in allen Räumen zu löschen. Eventuell geöffnete Fenster sind wieder zu schließen.

Der Vorstand Stand: 01. Februar 2008

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.