Geschäftsordnung MV als Download
Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung des TSV Lindenberg § 1 Geltungsbereich Die GO regelt den Ablauf der Mitgliederversammlungen des TSV Lindenberg 1994 e. V. und ergänzt insoweit die jeweils gültige Satzung. Die Bestimmungen der Satzung haben jeweils Vorrang. § 2 Öffentlichkeit Mitgliederversammlungen sind vereinsöffentlich. Der Vorstand ist berechtigt, Personen, die nicht Mitglieder des TSV Lindenberg 1994 e. V. sind, als Gäste zur MV zuzulassen, sofern deren Anwesenheit erforderlich ist. Über die Zulassung weiterer Gäste entscheidet die MV mit einfacher Mehrheit. § 3 Einberufung Die Einberufung der MV richtet sich nach der gültigen Satzung. § 4 Leitung Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er wird bei seiner Verhinderung von anderen Mitgliedern des Vorstandes vertreten. § 5 Tagesordnung Die ordentliche Mitgliederversammlung beinhaltet folgende Mindesttagesordnungspunkte:
Die außerordentliche Mitgliederversammlung beinhaltet folgende Mindesttagesordnungspunkte:
Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen. Falls die Versammlung keinen anderen Beschluss fasst, wird an der vorgegebenen Reihenfolge festgehalten. § 6 Verspätete Anträge Anträge zur Mitgliederversammlung, die nicht fristgerecht laut Satzung beim Vorstand eingereicht wurden, können besprochen werden. Ein Beschluss hierzu erfolgt nicht. § 7 Beschlüsse & Abstimmungen Beschlüsse & Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Mit der Abstimmung ist der TOP abgeschlossen. § 8 Wortmeldungen Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort. Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden. Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen. Bei Wiederholung ist dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen. Der Versammlungsleiter hat auch die Möglichkeit, Störer aus dem Saal zu verweisen oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen. § 9 Begrenzung der Redezeit Die Redezeit bei Wortmeldungen beträgt 5 Minuten. Der Leiter kann die Redezeit bei Bedarf verlängern. § 10 Protokoll Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Das Protokoll ist von einem Vorstandsmitglied und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist eine Anwesenheitsliste auszulegen, in der sich die Mitglieder eintragen. § 11 Schlussbestimmungen Sofern diese Geschäftsordnung eine Verfahrensfrage nicht eindeutig regelt, entscheidet der Versammlungs-leiter den Gang der Handlung. Abweichungen von der GO sind nur zulässig, wenn kein Teilnehmer widerspricht. Der Vorstand Lindenberg, den 03.08.2012 |