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Geschäftsordnung Vorstand
§ 1 Allgemein Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte des TSV Lindenberg 1994 e.V. nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung. § 2 Zusammensetzung Vorstand Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in §10 der Satzung des TSV Lindenberg 1994 e.V. geregelt. § 3 Geschäftsverteilerplan des TSV Lindenberg 1994 e.V. 1. Vorsitzender:
2. Vorsitzender:
Kassenwart:
Beisitzer Kassenwart:
Webmaster:
Chronik:
Pressewart:
Jugendwart:
Hallenwart:
Veranstaltungsleiter:
Schriftführer:
Abteilungsleiter:
§ 4 Beschlüsse Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder nach §26 BGB verabschiedet. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit jene des 2. Vorsitzenden. Durch Beschluss des Vorstandes kann dem erweiterten Vorstand die selbständige Betreuung eines Arbeitsgebietes übertragen werden. Diese Beauftragten sind dem Vorstand gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. § 5 Abstimmungen Abstimmungen werden zusammen vom Vorstand und erweitertem Vorstand verabschiedet. Es ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Vorstand ist berechtigt, bei einer Abstimmung gegenzeilig zu entscheiden. Die Begründung ist schriftlich festzuhalten. § 6 Einberufung Die Vorstandssitzungen finden mindestens einmal pro Monat statt. Die Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. In dringenden Fällen oder wenn der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister dies gemeinsam gegenüber dem 1. Vorsitzenden verlangen, finden außerordentliche Vorstandssitzungen statt. § 7 Ladungsfrist Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. In dringenden Fällen kann auf die Ladungsfrist verzichtet werden. § 8 Tagesordnung Die Tagesordnung wird vom 1. Vorsitzenden erstellt. Vorschläge der Vorstandsmitglieder sind von ihm zu berücksichtigen. Sie enthält damit alle Anträge, die dem 1. Vorsitzenden vorgelegt werden. Die Tagesordnungspunkte können bei Bedarf verändert werden. § 9 Ablauf der Sitzungen Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet. Sie läuft nach der Tagesordnung ab. Zu den Tagesordnungspunkten soll sachlich und kurz gesprochen werden. Zwischenrufe oder nicht zum Thema passende Bemerkungen und Gespräche sind zu unterlassen. § 10 Öffentlichkeit Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden. Protokolle der Vorstandssitzungen werden den Mitgliedern auf Wunsch zugeleitet. § 11 Befangenheit An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, von denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. Der Betroffene ist zur Sache im Vorstand zu hören. Im Zweifel entscheidet der Vorsitzende. § 12 Protokoll Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Das Protokoll ist vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Protokoll der Sitzung, das vertraulich zu behandeln ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. § 13 Ausschüsse Der Vorstand kann zur Aufgabenerledigung Ausschüsse berufen. Die Berufung erfolgt nach Bedarf und ist nicht an Inhalte und Aufgabenstellungen gebunden. Der Vorstand entscheidet insoweit nach freiem Ermessen. Die Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie dienen der Beratung und Meinungsbildung für den Vorstand und bereiten Entscheidungen vor. Sie können für den Vorstand Beschlussvorlagen vorbereiten und einbringen. Der Vorstand Lindenberg, den 04.01.2013 |