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Liebe Vereinsmitglieder, liebe Sportfreunde!
Ich möchte mich im Namen des Vorstandes bei allen Trainern, Übungsleitern, Vorstandsmitgliedern und freiwilligen Helfern bedanken, die auch wieder in 2021 ihre Freizeit und ehrenamtliche Arbeit für den TSV Lindenberg 1994 e.V. gern zur Verfügung gestellt haben. Es war wieder ein schweres Jahr. Vielen Dank auch an allen Unterstützern.
Ich wünsche uns allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins nächste Jahr. Möge 2022 eine Besserung bringen. Ich wünsche Allen viel Gesundheit.
Mein persönlicher Wunsch wäre, wieder ein respektvoller Umgang aller Bürger untereinander.
Gernod Gruschwitz
1.Vorsitzender
TSV Lindenberg 1994 e.V.
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Liebe Sportlerinnen und Sportler,
wir planen am 12.02.2022 wieder einen 1. Hilfe Kurs (Update: 09:30 Uhr - 17:30 Uhr) bei uns im Verein stattfinden zu lassen, wenn die dann gültigen Corona Regeln dies zulassen. Alle Abteilungsleiter sollten bereits bei Euch nach Ineressenten angefragt haben. Unter Berücksichtigung der Kapazitäten, eventueller Höchstgrenzen in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen wie 2G, könnt Ihr Euch aber gerne auch jetzt noch an Eure Abteilungsleiter melden, wenn Ihr teilnehmen möchtet.
Sportliche Grüße
Vorstand des TSV Lindenberg
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Liebe Sportlerinnen und Sportler, anbei ein Weihnachtsgruß des Kreissportbund Banim e.V.
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Wie schon angekündigt haben sich die Corona-Regeln verschärft. Denkt bitte alle daran und kontrolliert die Nachweise.
Das Tempo der pandemischen Entwicklung verschärft sich weiter – genauso wie die damit einhergehenden Gegenmaßnahmen des Landes. War es bisher für Sporttreibende nur zu Einschränkungen im Indoor-Bereich gekommen, wird es ab morgen das ganze Sportland treffen: Wie die Landesregierung heute (23.11.2021) beschlossen hat, wird die Ausübung aller Sportarten – und zwar egal, ob im Freien oder in der Halle – dann nur noch grundsätzlich im 2G-Modus möglich sein. In einer Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei heißt es dazu: „Die 2G-Regel wird ausgeweitet. Sie gilt landesweit zwingend in […] Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder (das gilt nicht für: Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozialtherapeutischen Zwecken ausgeübt wird, den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern).“
Zu möglichen Ausnahmen informiert das Landeskabinett: „Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).“
UPDATE 17.12.2021
Hinweis auf Altersbeschränkung und Schulkonzept
„Auch die Anforderungen an das 2G-Zutrittsmodell haben sich grundsätzlich nicht geändert. Nur das Alter für Kinder wurde von bisher vollendetes 12. Lebensjahr auf neu: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beim Zutritt im Rahmen von 2G angehoben. D.h., dass jetzt der Zutritt zu den unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen auch für 12- und 13-jährige Kinder (ohne Testnachweis) möglich ist. Das schulische Testkonzept wird während der Ferienzeit nicht fortgesetzt. Deshalb benötigen in den kommenden Weihnachtsferien 14 – 17-Jährige für die unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen im 2G-Modell einen Testnachweis, sofern sie weder geimpft noch genesen sind. Die bisherige `Schulbescheinigung´ ist nicht ausreichend, d.h. diese Jugendlichen müssen z.B. in einem Testzentrum einen Testnachweis einholen (nicht älter als 24 Stunden), wenn sie während der Ferien ihren Sport ausüben wollen. Mit dem Schulbeginn ab 03. Januar 2022 setzt auch das schulische Testkonzept wieder ein (…).“
Weitere Infos dazu: https://lsb-brandenburg.de/diese-aenderungen-bringen-die-neuen-corona-regeln/
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Liebe Sportfreunde,
bitte beachtet neben dem weiterhin gültigen Hygienekonzept für unsere Turnhalle und das OTZ auch die unter dem beigefügten Link hinterlegten Festlegungen:
Link zur aktuellen Corona Verordnung
Dazu unter anderem die Definition laut Landessportbund, was zum "Kontaktsport" zählt:
Was ist Kontaktsport und was nicht? Diese Frage trieb nach dem Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung am 15. November viele Vereine und Verbände im Sportland erneut um. Nach zahlreichen Anfragen und auf Bitte des Landessportbundes hat das Brandenburger Sportministerium die bisher übliche Begriffsauslegung noch einmal präzisiert und nun auch offiziell veröffentlicht. Laut dem Ministerium fallen unter Kontaktsport „alle Sportarten, bei deren regelgerechten Ausübung das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Beispielhaft gehören viele Ballsportarten dazu (aber nicht Tennis oder Badminton, außer im Doppel), aber auch Tanzsport. Kann das Abstandsgebot von 1,50 Metern eingehalten werden, z.B. durch den Einsatz entsprechender Übungen und Trainingsmittel im Trainingsbetrieb, fällt die Sportausübung nicht zwingend unter die 2G-Regel (Beispiel: Training am Sandsack im Boxen).“