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Liebe Sportlerinnen und Sportler, anbei ein Weihnachtsgruß des Kreissportbund Banim e.V.
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Wie schon angekündigt haben sich die Corona-Regeln verschärft. Denkt bitte alle daran und kontrolliert die Nachweise.
Das Tempo der pandemischen Entwicklung verschärft sich weiter – genauso wie die damit einhergehenden Gegenmaßnahmen des Landes. War es bisher für Sporttreibende nur zu Einschränkungen im Indoor-Bereich gekommen, wird es ab morgen das ganze Sportland treffen: Wie die Landesregierung heute (23.11.2021) beschlossen hat, wird die Ausübung aller Sportarten – und zwar egal, ob im Freien oder in der Halle – dann nur noch grundsätzlich im 2G-Modus möglich sein. In einer Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei heißt es dazu: „Die 2G-Regel wird ausgeweitet. Sie gilt landesweit zwingend in […] Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder (das gilt nicht für: Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozialtherapeutischen Zwecken ausgeübt wird, den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern).“
Zu möglichen Ausnahmen informiert das Landeskabinett: „Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).“
UPDATE 17.12.2021
Hinweis auf Altersbeschränkung und Schulkonzept
„Auch die Anforderungen an das 2G-Zutrittsmodell haben sich grundsätzlich nicht geändert. Nur das Alter für Kinder wurde von bisher vollendetes 12. Lebensjahr auf neu: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beim Zutritt im Rahmen von 2G angehoben. D.h., dass jetzt der Zutritt zu den unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen auch für 12- und 13-jährige Kinder (ohne Testnachweis) möglich ist. Das schulische Testkonzept wird während der Ferienzeit nicht fortgesetzt. Deshalb benötigen in den kommenden Weihnachtsferien 14 – 17-Jährige für die unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen im 2G-Modell einen Testnachweis, sofern sie weder geimpft noch genesen sind. Die bisherige `Schulbescheinigung´ ist nicht ausreichend, d.h. diese Jugendlichen müssen z.B. in einem Testzentrum einen Testnachweis einholen (nicht älter als 24 Stunden), wenn sie während der Ferien ihren Sport ausüben wollen. Mit dem Schulbeginn ab 03. Januar 2022 setzt auch das schulische Testkonzept wieder ein (…).“
Weitere Infos dazu: https://lsb-brandenburg.de/diese-aenderungen-bringen-die-neuen-corona-regeln/
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- Geschrieben von: AdminTB
Liebe Sportfreunde,
bitte beachtet neben dem weiterhin gültigen Hygienekonzept für unsere Turnhalle und das OTZ auch die unter dem beigefügten Link hinterlegten Festlegungen:
Link zur aktuellen Corona Verordnung
Dazu unter anderem die Definition laut Landessportbund, was zum "Kontaktsport" zählt:
Was ist Kontaktsport und was nicht? Diese Frage trieb nach dem Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung am 15. November viele Vereine und Verbände im Sportland erneut um. Nach zahlreichen Anfragen und auf Bitte des Landessportbundes hat das Brandenburger Sportministerium die bisher übliche Begriffsauslegung noch einmal präzisiert und nun auch offiziell veröffentlicht. Laut dem Ministerium fallen unter Kontaktsport „alle Sportarten, bei deren regelgerechten Ausübung das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Beispielhaft gehören viele Ballsportarten dazu (aber nicht Tennis oder Badminton, außer im Doppel), aber auch Tanzsport. Kann das Abstandsgebot von 1,50 Metern eingehalten werden, z.B. durch den Einsatz entsprechender Übungen und Trainingsmittel im Trainingsbetrieb, fällt die Sportausübung nicht zwingend unter die 2G-Regel (Beispiel: Training am Sandsack im Boxen).“
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- Geschrieben von: AdminTB
Am 25.06.21 fand die diesjährige Hauptversammlung des TSV Lindenberg 1994 e.V. in der Turnhalle des Vereines statt. Knapp 25 Sportfreunde folgten der Einladung des Vorstandes und verteilten sich Corona-gerecht über die zur Verfügung stehenden Sitzplätze.
Nach der Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Vorstellung der Tagesordnung wurden als erstes einige Ehrungen durchgeführt. 22 Kindern und zwei Erwachsenen wurde das Sportabzeichen in Bronze, Silber bzw. Gold verliehen. Tolle Leistung liebe Kinder! Gratulation auch an Josephine Karger. Sie hat die Ausbildung zur Übungsleiterin erfolgreich absolviert.
Nach diesem gelungenen Auftakt berichtete Gernod Gruschwitz als Vorsitzender des TSV über das letzte Jahr, welches ein ganz besonders schweres Jahr für alle Sportler gewesen ist. Zahlreiche Einschränkungen und Verbote erschwerten den Trainingsbetrieb. So konnte die Turnhalle nur zu 22% der Zeit im Jahr richtig genutzt werden. 38% der Zeit war sie komplett gesperrt und zu knapp 40% des Jahres nur eingeschränkt nutzbar. Das führte auch zu ca. 50 Austritten von Mitgliedern. Corona-bedingt hatte sich auch die Vorstandsarbeit stark verändert. Ab November 2020 bis zur letzten Sitzung im Juni 2021 fanden diese Sitzungen ausschließlich über Zoom statt. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an Jürgen Freitag, der sich regelmäßig und ständig über die neuesten Anordnungen von Bund Ländern und Gemeinden, sowie LSB und KSB informiert und diese Infos an alle Sportler weitergegeben hat. Weiterhin berichtete Gernod Gruschwitz über den aktuellen Stand zum neuen Bogenschießplatz und die dabei auftretenden Probleme. Gerade in der Sommerzeit hätte der Platz intensiv genutzt werden können, wären die Verzögerungen nicht eingetreten.
Aber es gibt auch positives zu berichten. So haben wir als Verein das „Gütesigel - Kinderschutz“ vom KSB erhalten. Es symbolisiert den besonderen Schutz von Kindern im Verein und ist bis zum 31.12.2021 gültig. Viele Sektionen machten sich Gedanken, wie sie ihren Mitgliedern die Teilnahme am Sport ermöglichen konnten. So gab es Kindersport und Aroha bzw. Bodyworkout im Freien, per ZOOM oder in anderen Lokalitäten. Am Ende seiner Ausführungen bedankte sich Gernod Gruschwitz bei allen ehrenamtlichen Mitgliedern des Vereins für ihr geleistetes Engagement. Ein großer Dank geht auch an die Eltern der Kinder, die im TSV Lindenberg 1994 e.V. Sport treiben. Sie bringen sich konstruktiv mit ein.
Es folgte der Finanzbericht für das letzte Jahr und der Bericht der Kassenprüfer dazu. Da alles seine Ordnung hatte, konnte der Vorstand für das Jahr 2020 entlastet werden. Im Anschluss dessen bedankte sich Kirsten Vogelsang für die kollegiale Zusammenarbeit der letzten Jahre und teilte mit, dass sie nicht mehr für das Amt des Kassenwarts zur Verfügung steht aber im Verein eine Sektion Yoga aufbauen möchte.
In den folgenden Berichten aus den Abteilungen wurde wieder deutlich, wie sehr Corona unser Trainingsleben behindert und beeinflusst hat. Wie sehr sich alle Mitglieder danach sehnen, wieder ganz normal Sport treiben zu können. Unser Dank gilt an dieser Stelle dem Motorsportklub in Ahrensfelde, dem Bundesgrenzschutz sowie Grün-Weiß-Ahrensfelde, die uns Flächen zur Nutzung zur Verfügung gestellt haben. Aus der Sektion Bogensport kam der Hinweis, dass 2 Sportler des TSV (Leonie und Ben) in den Bundeskader aufgenommen wurden. Herzlichen Glückwunsch. Die Abteilung Frauensport berichtete, dass man sich zeitweise im Wald getroffen hat, um im Freien Sport treiben zu können. Außerdem haben die Sportfreunde Josephine Karger und Sigrid Butenhoff die C-Trainer-Lizenz erhalten. Selbst die Laufgruppe konnte nicht die gesamte Zeit trainieren und schon gar nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Als nächster Punkt stand die Wahl des neuen Vorstandes auf der Tagesordnung. Dazu bildete sich ein Wahlvorstand mit Evelyn Freitag als Vorsitzende und Roswitha Lose, sowie Josephine Karger als Beisitzerin. Aus der Versammlung heraus wurden Vorschläge für den neuen Vorstand gemacht und folgende Sportfreunde gewählt: Vorsitzender: GERNOD GRUSCHWITZ, stellvertretender Vorsitzender: JÜRGEN FREITAG und als Kassenwart T0RSTEN BRUN0W. Alle Gewählten nahmen die Wahl an. Die Kandidaten für den erweiterten Vorstand wurden im Block gewählt und werden in der ersten Vorstandssitzung die jeweiligen Ämter antreten. Abschließend wurde Kirsten Vogelsang vom neuen Vorstand für ihre langjährige Arbeit als Kassenwart geehrt.
Im Anschluss daran präsentierte Gernod Gruschwitz den neuen Haushaltsplan für 2021. Für das restliche Jahr konnte er keine konkreten Aussichten machen und hofft, wie wir alle, dass der Corona-Spuk früher oder später vorbei sein wird.
Ralf Vogelsang
Pressewart TSV
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Ein Gruß an Sportlerinnen und Sportler... Bleibt gesund!